Inklusion
Die Beschulung von SchülerInnen mit pädagogischem Förderbedarf (z.B. anerkannte LRS und LimB) findet bei uns durch binnendifferenzierte Maßnahmen und Gewährung eines Nachteilsausgleichs im individualisierten Unterricht statt. Unsere Schülerinnen werden im gemeinsamen Unterricht mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören, Sehen, Körpermotorische Entwicklung, Lernen, Sprache und in der emotional-sozialen Entwicklung durch individuell festgelegte Fördermaßnahmen und Gewährung eines Nachteilsausgleich in dem vorliegenden Förderschwerpunkt beschult.